Prosektur und Körperspende

Institut für Anatomie und Zellbiologie

Anatomisches Lernen am menschlichen Körper: ein zentraler Baustein der Ausbildung. Die Grundlage ärztlichen Handelns ist ein tiefes Verständnis von Aufbau und Funktion des menschlichen Körpers. Deshalb bildet die praktische Ausbildung am menschlichen Leichnam ein zentrales Element des Medizinstudiums an der Universitätsmedizin Göttingen. Sie wird durch die großzügige Bereitschaft freiwilliger Körperspender*innen möglich gemacht – ein ultimatives Geschenk an kommende Generationen von Ärzt*innen, Zahnärzt*innen und Wissenschaftler*innen.

Einsatz der Körperspenden

Körperspenden werden vorwiegend im Präparierkurs für Studierende der Medizin und Zahnmedizin verwendet, kommen jedoch auch in der Fortbildung von Fachärzt*innen und medizinischem Fachpersonal sowie in der biomedizinischen Forschung und Lehre zum Einsatz. Die Verwendung erfolgt stets in anonymisierter Form – die Identität der Verstorbenen bleibt für alle Lehrenden und Lernenden anonym. In Einzelfällen kann eine Körperspende für längere Zeit in die anatomische Lehrsammlung aufgenommen werden.

Voraussetzungen für eine Körperspende

Voraussetzung ist die zu Lebzeiten unterzeichnete Erklärung, das sogenannte „Vermächtnis zur Körperspende“, das beim Zentrum Anatomie hinterlegt wird. Die Körperspende ist grundsätzlich freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. In der Regel werden Personen ab 60 Jahren aus dem Einzugsgebiet der Universitätsmedizin Göttingen (etwa 100 km Umkreis) aufgenommen; jüngeren Personen wird empfohlen Organspender zu werden.

Ausnahmen, bei denen eine Körperspende nicht angenommen werden kann, sind z. B. bestimmte Infektionskrankheiten, eine Organspende kurz vor dem Tod oder ein Tod außerhalb des Einzugsgebiets.

Dank- und Gedenkgottesdienst der Studierenden

Die Bestattung der Körperspenden erfolgt nach Abschluss der Untersuchungen als Urnenbeisetzung. Aufgrund des Konservierungsprozesses kann dies bis zu drei Jahre dauern. Die Universitätsmedizin Göttingen richtet am Tag der Bestattung eine ökumenische Trauerfeier in der Nikolaikirche in Göttingen aus. Angehörige, Vertrauenspersonen, Studierende und Lehrende sind dazu eingeladen. Die anschließende Beisetzung erfolgt entweder anonym auf dem Friedhof Junkerberg in Göttingen-Weende oder – auf Wunsch – auf einem Friedhof der Wahl.

Kostenbeitrag und Formalitäten

Mit dem Vermächtnis zur Körperspende ist ein Kostenbeitrag von 950 Euro verbunden. Alternativ kann eine entsprechende Sterbeversicherung an die Universitätsmedizin abgetreten werden. Die Summe deckt unter anderem die Überführung, Konservierung, Einäscherung, Trauerfeier und Beisetzung ab. Kosten, die darüber hinausgehen (z. B. Urnentransport zu einem externen Friedhof oder Grabpflege), tragen die Angehörigen.

Dokumente

Das „Vermächtnis zur Körperspende“ und die „Bestattungsverfügung“ können auf Anfrage zugesendet werden. Nach Eingang der unterzeichneten Unterlagen und des Kostenbeitrags erhalten Sie einen Körperspendeausweis. 

Wir empfehlen, Angehörige und Hausärzt*in über Ihr Vermächtnis zu informieren.

Kontakt

Bei Fragen oder im Sterbefall erreichen Sie die Prosektur telefonisch unter:

0551 3967025

Sollten wir nicht erreichbar sein, nennt Ihnen ein Anrufbeantworter die Kontaktdaten des beauftragten Bestattungsunternehmens. Die Mitarbeiter*innen der Prosektur werden Ihnen Ihre Fragen gerne beantworten. 

Team Prosektur

Prosektor

Priv.-Doz. Dr. med. Nikoloz Tsikolia

Priv.-Doz.  Dr. med. Nikoloz Tsikolia

Kontaktinformationen

Sekretariat

Heike Altmann

 Heike Altmann

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Präparatorin

Adriana Schlonies

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Präparator

Antek Schmucker

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Assistentin

Antje Ahrbecker

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